Ulla Schmidt: „Das neue Hausarztmodell der KV-Hessen mit acht Ersatzkassen sichert hohe Qualität in der medizinischen Versorgung“
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die Strukturelemente der Gesundheitsreform greifen. Das zeigt auch das heute vorgestellte Hausarztmodell für Hessen. Das hessische Hausarztmodell macht deutlich, dass die Hausarztmedizin eine hochwertige, anspruchsvolle Disziplin ist. Der Hausarzt als Lotse koordiniert den
Behandlungsablauf, stimmt die Arzneimittelversorgung ab, so dass unnötige Doppeluntersuchungen oder unerwünschte Nebenwirkungen bei Arzneimitteln vermieden werden können. Daher begrüße ich, dass ein weiteres Hausarztmodell der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und den Ersatzkassen eine qualitätsgesicherte
Versorgung der Versicherten ermöglicht. Das Ziel aller Beteiligten ist, gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten eine transparente Behandlungsstrategie zu vereinbaren. Zur Erreichung dieses Ziels werden insbesondere die für dieses Modell erarbeiteten Qualitätsanforderungen entscheidend beitragen."
Ab 1. April 2005 bieten die KV-Hessen und die acht Ersatzkassen Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), Techniker Krankenkasse (TK), Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Hamburg Münchener Krankenkasse (HMK), Hanseatische Krankenkasse (HEK), Gmünder Ersatzkasse (GEK), Hamburgische Zimmerer Krankenkasse (HZK) und KEH-Ersatzkasse ihren Versicherten in Hessen ein Hausarztmodell mit hohen qualitativen Anforderungen an.
Das Bundesgesundheitsministerium sieht auch in diesem neu vereinbarten Hausarztmodell den Beweis dafür, dass es richtig war im GKV-Modernisierungsgesetz eine Qualitätsoffensive in der hausärztlichen Versorgung einzuleiten. Alle bisher
abgeschlossenen Verträge, die die hausärztliche Versorgung verbessern, zeigen, dass diese Initiative jetzt Früchte trägt.
Infos Hausarztsystem
Die Hausärzte nehmen eine zentrale Rolle bei der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten ein. Sie sind in der Regel der wichtigste und erste Ansprechpartner, insbesondere für ältere und kranke Menschen, und können für die Patienten eine Lotsenfunktion im Gesundheitssystem wahrnehmen. Durch die langjährige Verbindung kennen die Hausärzte die Krankengeschichte sowie das soziale und familiäre Umfeld ihrer Patienten. Ihnen obliegt eine besondere Vertrauensstellung.
Mit der Gesundheitsreform sind die Krankenkassen ab 2004 verpflichtet worden, neben der normalen hausärztlichen Versorgung ihren Versicherten eine qualitativ besonders hoch stehende hausärztliche Versorgung anzubieten. Das bedeutet: Patientinnen und
Patienten können sich künftig für einen Hausarzt als ständigen Partner entscheiden. Sie gehen im Krankheitsfall immer zunächst zum Hausarzt, so dass dieser stets den Überblick über die gesamte Behandlung behält. Der Hausarzt, der die individuelle Situation seiner Patienten kennt, berät und bewertet mit ihnen gemeinsam die Therapiemöglichkeiten.
Für die Versicherten ist die Teilnahme an dieser besonderen Versorgungsform freiwillig. Wenn sie sich dafür entscheiden, müssen sie sich gegenüber ihrer Krankenkasse
verpflichten, Fachärzte nur auf Überweisung des von ihnen gewählten Hausarztes in
Anspruch zu nehmen. Die Versicherten sind an die Wahl des Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden, ein Wechsel soll nur aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei stark gestörtem Vertrauensverhältnis, erfolgen. Für die Teilnahme am Hausarztsystem können die Krankenkassen ihren Versicherten einen Bonus gewähren, zum Beispiel eine Erstattung der Praxisgebühr. Quelle:BMGS 11.2.05
relevante Links:
Liste Versicherungen
BMGS