Donnerstag, März 04, 2004

Call NRW SteuerSpecial

Direkter Draht zu den Experten der Finanzverwaltung
Tipps und Hilfe für alle Bürgerinnen und Bürger zur Steuererklärung 2003

Das Finanzministerium teilt mit:

Jeden Freitag veranstalten Call NRW, das Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung, und das Finanzministerium das "Call NRW SteuerSpecial". Hier können Bürgerinnen und Bürger von 9:00 bis 14:00 Uhr per Telefon, Live-Chat oder E-Mail ihre Fragen rund um die Steuererklärung direkt an die Experten der Finanzverwaltung stellen:

 

Lohnen kann sich die Steuererklärung 2003 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmen, wenn sie nur

  • zeitweise im Jahr gearbeitet haben (Ferienjobs!),
  • im Laufe des Jahres 2003 geheiratet oder ein Kind bekommen haben
  • oder wenn ihnen Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit von über 1044 Euro entstanden sind.

Call NRW und das Finanzministerium möchten mit diesem Angebot speziell Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kompetente Ratschläge und wertvolle Tipps zur Steuererklärung 2003 geben: Was ist alles absetzbar? Wer erhält eine Steuer-Erstattung? Auch aktuelle Fragen der Steuerkunden, zum Beispiel zur Eigenheimzulage, zur Steueramnestie und zur so genannten Entfernungspauschale, werden hier beantwortet.

Quelle:www.presseservice.nrw.de

Montag, März 01, 2004

Strukturierte Behandlungsprogramme jetzt auch für Diabetes mellitus Typ 1

Nach dem großen Erfolg der bereits bestehenden strukturierten Behandlungsprogramme, können ab dem 1. März 2004 strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 1 durch das Bundesversicherungsamt genehmigt werden.

Hierzu erklärt Bundessozialministerin Ulla Schmidt: „Ich begrüße es, dass Patientinnen und Patienten, die an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankt sind, sich in Zukunft in ein qualitätsorientiertes strukturiertes Behandlungsprogramm einschreiben können. Damit wird die Qualität in der medizinischen Versorgung erheblich verbessert. Es ist wichtig, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder umfassend über die Möglichkeiten einer Einschreibung in ein solches Programm informieren. Auch die Ärzte sollten nun ihre Patienten für eine Teilnahme an den Programmen für Diabetes mellitus Typ 1 motivieren.“

Damit gibt es nach Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs und der koronaren Herzkrankheit nun die Möglichkeit, strukturierte Behandlungsprogramme für eine vierte chronische Krankheit finanziell zu fördern. In die bisher vom Bundesversicherungsamt zugelassenen Programme haben sich rund 140.000 Patientinnen und Patienten eingeschrieben.

Mit der Verordnung werden die Regelungen zur Datenübermittlung und der Dokumentation bei allen strukturierten Behandlungsprogrammen wesentlich vereinfacht.

In Deutschland leben derzeit über fünf Millionen Menschen mit bekanntem Diabetes mellitus. Davon sind schätzungsweise 300.000 bis 600.000 Kinder und Erwachsene vom Diabetes mellitus Typ 1 betroffen.

Hintergrundpapier

Diabetes mellitus Typ 1 unterscheidet sich vom Typ 2 insbesondere in der Genetik, in der Pathophysiologie, der klinischen Ausprägung der Erkrankung sowie in der Art der Behandlung. Der Typ-1-Diabetes kann nur durch die lebensnotwendige Gabe von Insulin behandelt werden. Diabetes mellitus Typ 1-Patienten können durch eine intensivierte Insulintherapie alles essen und erreichen dadurch eine nahezu normale Blutzuckereinstellung. Dies ermöglicht ihnen eine flexible Lebensführung. Ergebnisse von Studien zeigen, dass mit dieser Therapieform Folgekomplikationen verhindert werden können.

Für die intensivierte Insulintherapie ist das partnerschaftliche Zusammenwirken von ärztlicher und patienteneigener Behandlung notwendig. Insbesondere in Schulungs- und Behandlungsprogrammen für die intensivierte Insulintherapie erlernen die Patienten regelmäßig ihre Blutzuckerwerte zu überprüfen und die Insulindosis an den aktuellen Blutzuckerwert sowie an die geplante Nahrungsaufnahme anzupassen. Diese Schulungs- und Behandlungsprogramme sind wesentliche Elemente der strukturierten Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 1. Vor diesem Hintergrund bietet der Diabetes mellitus Typ 1 eine Reihe von Ansatzpunkten dafür, dass von der Einführung strukturierter Behandlungsprogramme Verbesserungen der Versorgungsqualität erwartet werden können.

Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke können durch den Risikostrukturausgleich gefördert werden. Dazu müssen die Programme die in der Verordnung festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Krankenkassen haben daher auch finanzielle Anreize, die Qualität der medizinischen Versorgung ihrer chronisch kranken Mitglieder zu verbessern. Das Bundesversicherungsamt muss die Programme zulassen, damit sichergestellt wird, dass die Qualitätsanforderungen von den geförderten Programmen auch erfüllt werden.

Mit der Verordnung werden die Regelungen zur Datenübermittlung und der Dokumentation bei allen strukturierten Behandlungsprogrammen wesentlich vereinfacht. So müssen in Zukunft die teilnehmende Versicherte nur einmalig bei Einschreibung in das Programm der schriftlichen Datenübermittlung zustimmen und nicht wie bisher bei jeder einzelnen Datenübermittlung. Dadurch wird der Aufwand in der Arztpraxis erheblich reduziert. Zusätzlich werden die Dokumentationsbögen für Diabetes mellitus Typ 2 sowie koronarer Herzkrankheit neu gestaltet. Das führt zu einer vereinfachten Handhabung der Dokumentation und der Datenumfang wird reduziert.
Quelle:Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung