Sonntag, Februar 01, 2004

Fremdsprachige Datenbank für Aus- und Weiterbildung eröffnet

Mit der ersten fremdsprachigen Datenbank für Angebote in der Aus- und Weiterbildung baut Deutschland seine Position auf dem internationalen Wachstumsmarkt für Bildung weiter aus. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Christoph Matschie, bezeichnete die Eröffnung des Portals www.imove-germany.org am Freitag in Berlin als wichtiges Instrument, das deutschen Anbietern Zugang zu internationaler Kundschaft verschafft.
Die berufliche Aus- und Weiterbildung aus Deutschland genieße weltweit einen exzellenten Ruf. "Training Made in Germany ist ein Qualitätssiegel wie Produkte Made in Germany", sagte Matschie. Mit seiner betriebsnahen Aus- und Weiterbildung verfüge Deutschland weltweit über eines der qualitativ hochwertigsten Ausbildungssysteme. Diese internationale Nachfrage könne nun noch besser bedient werden. Deutschland werde damit für die bessere Qualifizierung der Menschen einen wichtigen Beitrag leisten.

Ab sofort können sich Interessenten in sechs Sprachen weltweit über deutsche Angebote zur beruflichen Qualifizierung informieren. Die Datenbank wird weiter ausgebaut und steht den über 40.000 deutschen Bildungsanbietern offen.

Nach Schätzungen der Weltbank hat der weltweite Markt von Bildungsdienstleistungen ein Volumen von 2,2 Billionen US-Dollar.

Quelle:Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

iMOVE Press

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Donnerstag, Januar 29, 2004

Bundessozialministerin Ulla Schmidt: Hausarztmodelle sind wichtige Bestandteile der Gesundheitsreform

Bundessozialministerin Ulla Schmidt hat es begrüßt, dass einige Krankenkassen endlich die Möglichkeiten der Gesundheitsreform nutzen und ihren Versicherten Hausarztmodelle anbieten wollen.

„Ich freue mich darüber, dass die Krankenkassen beginnen, mit den Hausarztmodellen ein wichtiges Element der Gesundheitsreform umzusetzen. Wir wollten die hausarztzentrierte Versorgung und haben den Krankenkassen ermöglicht, Anreize dafür zu schaffen. Patientinnen und Patienten sollen nun eigenverantwortlich entscheiden können und durch gesundheitsbewusstes Verhalten Geld sparen können. Es ist nun sichtbar, dass der Reformprozess an Fahrt gewinnt.“

Die Ministerin verwies noch einmal auf die Vorteile der hausarztzentrierten Versorgung: Der Hausarzt habe den Überblick über den Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten, Doppeluntersuchungen würden vermieden, ebenso negative Effekte von nicht abgestimmten Medikamentenverordnungen. Dies diene der Gesundheit von Patientinnen und Patienten. Es würden unnötige Kosten vermieden und damit der Spielraum geschaffen, weniger Zuzahlungen (wie z.B. die Praxisgebühr) leisten zu müssen.

In § 73b Absatz 1des GMG („Hausarztzentrierte Versorgung“) heißt es:
„Versicherte können sich gegenüber ihrer Krankenkasse schriftlich verpflichten, ambulante fachärztliche Leistungen nur auf Überweisung des von ihnen aus dem Kreis der Hausärzte nach Absatz 2 gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen (hausarztzentrierte Versorgung). Der Versicherte ist an diese Verpflichtung und an die Wahl seines Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden; er soll den gewählten Hausarzt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln.“

In Absatz 2 ist geregelt, dass die Krankenkassen „zur Sicherstellung der hausarztzentrierten Versorgung mit besonders qualifizierten Hausärzten Verträge zu schließen“ haben.

Die Vorschrift zur Bonusregelung findet sich in § 65a („Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten“). Dort heißt es in Absatz 2: „Für Versicherte, die an einer hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b (...) teilnehmen, kann sie (die Krankenkasse) in ihrer Satzung für die Dauer der Teilnahme Zuzahlungen, die nach diesem Gesetz zu leisten sind, ermäßigen.“ Quelle:BMGS