Dienstag, Januar 13, 2004

BMGS - Presse BMGS 1/2004

Klarstellung der Berichterstattung der BILD-Zeitung


In der BILD-Zeitung vom 13.01.2004 wird im Rahmen der Berichterstattung über eine Telefonaktion zur Gesundheitsreform auf die Frage „Nach einer Fehldiagnose der Notfallpraxis musste ich noch einmal mit Schmerzen in die Unfallklinik. Muss ich dafür wirklich zwei Mal Praxisgebühr bezahlen?“ von Dr. Thomas Georgi (Kassenärztliche Bundesvereinigung) wie folgt geantwortet:
„Leider ja. Für jeden Notfallfalleinsatz ist die Praxisgebühr fällig. Bewahren sie die Quittungen auf, falls vom Gesetzgeber noch Klarstellungen zu solchen Grenzfällen kommen.“

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung weist darauf hin, dass diese Antwort falsch ist.
Richtig ist, dass es Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen im Gesundheitswesen ist zu regeln, inwieweit bei einer Notfallbehandlung sowie deren Folgebehandlung eine Praxisgebühr anfällt!

Nach Auffassung des Ministeriums ist in einem solchen Fall keine zweite Praxisgebühr zu zahlen.

TiP:Unfallversicherung


Ulla Schmidt zur konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinsamen Bundesausschusses der Selbstverwaltung

Anlässlich der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzteschaft, Kassen und Patientenvertretern erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:

„Erstmals können nun - neben den Versichertenvertretern - die Patientinnen und Patienten sowie Menschen mit Behinderungen ihre Interessen und Belange in den Bundesausschuss einbringen.

Wir vereinfachen und straffen die Entscheidungsabläufe. Das schafft Effizienz und Transparenz. Ich erwarte vom Gemeinsamen Bundesausschuss eine zügige und patientenfreundliche Arbeit.

Die letzten offenen Fragen müssen nun vom Bundesausschuss schnell und im Sinne der Versicherten entschieden werden. Ich denke zum Beispiel an die Chronikerregelung, die so schnell wie möglich definiert werden muss. Denn mit jeden Tag länger, an dem noch keine Regelung erfolgt ist, werden die betroffenen Menschen im Unklaren gelassen. Deswegen erwarte ich eine alsbaldige Klärung. Das gilt auch für die Frage, in welchen Ausnahmefällen Fahrkosten zur ambulanten Behandlung übernommen werden.

Nicht hinnehmbar ist aus meiner Sicht zudem, dass bei der Neugestaltung der Arzneimittelrichtlinien neuere Erkenntnisse über die künstliche Ernährung nicht eingeflossen sind und eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema trotz entsprechender Hinweise aus dem Ministerium unterblieben ist. Auch dieses Problem muss der Gemeinsame Bundesausschuss aus der Welt schaffen.

Ich erwarte von den Mitgliedern des Ausschusses, dass sie diese Verantwortung wahrnehmen und konstruktiv und zügig an der Umsetzung der Gesundheitsreform mitarbeiten.“

Die Leitung des Gemeinsamen Bundesausschuss übernimmt Dr. Rainer Hess.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist im Internet zu finden unter Gemeinsamer-Bundesausschuss

Montag, Januar 12, 2004

Gesetzliche Pflegeleistungen sind unzureichend!

Obwohl die Rentner künftig doppelt so viel wie bisher für die gesetzliche Pflegeversicherung aufwenden müssen, reichen deren Leistungen besonders bei stationärer Betreuung kaum aus. Es ist zu befürchten, dass immer mehr Bundesbürger im Pflegefall zum Sozialfall werden. Die Alternative: private Vorsorge.


Angesichts der aktuellen Diskussion um die von Bundessozialministerin Ulla Schmidt vorgelegten Eckpunkte für eine Reform der Pflegeversicherung warnt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) vor Leistungskürzungen. „Andernfalls werden Pflegebedürftige wieder verstärkt auf Sozialhilfe angewiesen sein“, befürchtet BVK-Präsident Ludger Theilmeier. Dabei war die Pflegeversicherung 1995 eingeführt worden, um genau das zu verhindern.

Heute ist jeder Bundesbürger Mitglied der Pflegeversicherung. Während sich die Erwerbstätigen ihren Beitrag mit den Arbeitgebern teilen, für die damals als finanzieller Ausgleich in allen Bundesländern außer Sachsen der Buß- und Bettag abgeschafft wurde, müssen die Rentner ab April 2004 den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,7 Prozent ihres Einkommens leisten. Bisher übernahmen die Rentenkassen davon die Hälfte. Aber die hat der Bundestag im Rahmen des am 6. November beschlossenen Sofortprogramms der Regierung zur Stabilisierung der Rentenfinanzen entlastet.

„Trotz dieser Mehrbelastung der Rentner ist die Pflegeversicherung in fünf Jahren am Ende“, prognostiziert BVK-Präsident Theilmeier. Denn schon im Jahr 2002 lag das Defizit der Pflegeversicherung bei 38 Millionen Euro. Gleichzeitig sind immer mehr Bundesbürger ständig auf Pflege angewiesen. Ende 2002 waren es rund zwei Millionen Menschen – mehr als Hamburg Einwohner zählt und 200.000 bzw. rund elf Prozent mehr als im Vorjahr. Und die Lebenserwartung steigt: Eine heute 65-jährige Frau wird durchschnittlich 84, ein 65-jähriger Mann 80 Jahre alt. Die Zahl der Pflegefälle wird also weiter wachsen, zumal auch Pflegebedürftige immer älter werden.

Rund 634.000 pflegebedürftige Menschen leben derzeit in Heimen, etwa 1,37 Millionen werden zu Hause versorgt. Die Betroffenen wissen: die gesetzlichen Leistungen reichen bei weitem nicht aus. Ein Beispiel: Ein Heimplatz kostet bei vollstationärer Versorgung in Pflegestufe III inklusive Unterkunft und Verpflegung durchschnittlich 2.900 Euro im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt davon aber höchstens 1.432 Euro – in Härtefällen bis 1.688 Euro. „Nur wenige Rentner können die restlichen Heimkosten aus eigener Tasche zahlen“, so Theilmeier. „Wenn auch die nächsten Angehörigen das Geld nicht aufbringen können, ist der Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen. Nur wer zusätzlich privat vorsorgt, hat im Ernstfall alle notwendigen Leistungen abgedeckt.“ Quelle:Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.


TiP: Stiftung Warentest