Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) beschlossen. Es ist ein weiterer Teil des Programms zur langfristigen Sicherung der Sozialsysteme und Bestandteil der "Agenda 2010" der Bundesregierung.
Bundessozialministerin Ulla Schmidt: „Damit halten wir die Rentenversicherung für die Jüngeren bezahlbar und für die Älteren verlässlicher. Die Bundesregierung reagiert mit diesem Gesetz auf mehrere Entwicklungen:
Auf die Tatsache, dass es drei Jahre sehr geringes Wachstum beziehungsweise Stagnation in der Wirtschaft gegeben hat. Dies hat deutlich gemacht, dass die Rentenversicherung zu konjunkturabhängig ist.
Auf die Tatsache, dass der Altersaufbau der Gesellschaft sich zu ändern beginnt. Das hat Rückwirkungen auf die Rentenbeiträge, die Dauer des Rentenbezugs, den Anstieg der Renten und - möglicherweise - auf die Dauer der Lebensarbeitszeit.“
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