Wer Immobilien, Grundbesitz oder ein Familienunternehmen erbt, muss schon im kommenden Jahr mit deutlich höherer Erbschaftsteuer rechnen. Das legen der jüngste Parteitagsbeschluss der SPD und die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nahe. Mit einer Schenkung können Sie dem Fiskus jedoch noch rechtzeitig ein Schnippchen schlagen.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) warnt vor den Folgen einer Erbschaftsteuererhöhung, wie sie der SPD-Parteitag gefordert hat. „Dieses Zugeständnis an den linken Parteiflügel bedeutet für die Erben eine Verdreifachung ihrer Steuerlast“, so BVK-Präsident Ludger Theilmeier. „Das treibt betroffene mittelständische Betriebe in den Ruin.“
Nach den Vorstellungen der SPD sollen Immobilien und Grundbesitz etwa wie Geldvermögen bewertet werden. Konkret: Ein Sohn, der heute Immobilien im Wert von einer Million Euro erbt, muss 44.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Denn er profitiert von dem derzeit geltenden Recht, dass Immobilien nur mit 50 Prozent ihres tatsächliches Wertes veranlagt werden. Außerdem kann er als Sohn des Verstorbenen einen Freibetrag von 205.000 Euro geltend machen. Wird demnächst der volle Verkehrswert als Bemessungsgrundlage angenommen, beträgt die Erbschaftsteuer rund 114.000 Euro – selbst wenn der Freibetrag auf 400.000 Euro angehoben würde. „Das ist ungeheuerlich“, resümiert Ludger Theilmeier, „kein Wunder, dass sich immer mehr Bundesbürger im Ausland niederlassen.“
Das neue Erbschaftsteuerrecht soll spätestens zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. So steht es im Leitantrag der SPD. „Die Abschaffung der bislang günstigen Steuerregelung könnte aber schon in der ersten Jahreshälfte 2004 auf den Weg gebracht werden“, befürchtet der BVK-Präsident. Denn für kommendes Jahr wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erwartet. Das Gericht entscheidet, ob es im Erbfall bei der 50-prozentigen Veranlagung von Immobilien bleibt oder ob sie beispielsweise mit 80 Prozent ihres Wertes angesetzt werden müssen.
„Derartige Steuererhöhungen belasten kleine und mittelständische Unternehmen besonders hart, weil sie häufig über mehrfachen Immobilienbesitz verfügen – auch aus Gründen der Altersvorsorge“, weiß der Versicherungskaufmann und fügt hinzu: „In Deutschland stehen jährlich 100.000 Betriebsübernahmen an.“ Der BVK rät allen Betroffenen: Übertragen Sie Immobilien schon in den nächsten Monaten auf Ihre Erben – noch vor dem Urteil aus Karlsruhe und vor der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Erbschaftsteuer im Bundestag. So ersparen Sie Ihren Nachkommen enorme Steuerlasten. Denn bei der Schenkungsteuer gelten dieselben Freibeträge wie bei der Erbschaftsteuer, Sie können diese alle zehn Jahre erneut in Anspruch nehmen. Quelle:Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK)