Zu den gravierendsten Neuerungen, die die Gesundheitsreform 2004 mit sich bringt, gehören höhere Zuzahlungen für die Versicherten. Eine Ausnahme: „Kinder und Ju-gendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen außer für Fahrkosten befreit. Das gilt auch dann, wenn sie schon eigenes Einkommen haben“, so die AOK Niedersachsen.
Damit auch sonst niemand über Gebühr belastet wird, ist die Zuzahlungsgrenze für Medikamente, Arztbesuche, Klinikaufenthalte und andere Gesundheitsleistungen auf zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens festgesetzt. Schwerwiegend chronisch kranke Patienten – der Personenkreis steht allerdings noch nicht abschließend fest – müssen maximal ein Prozent ihres Einkommens aus eigener Tasche zahlen. Mit der neuen Gesetzgebung entfällt künftig für alle Versicherten die bisherige Zuzahlungsbefreiung.
Für Ehepartner und Kinder, die im selben Haushalt leben, werden Freibeträge ange-rechnet. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer, verheiratet, zwei Kinder, verfügt über ein jährliches Bruttoeinkommen von 30.000 Euro. Seine Frau hat kein eigenes Einkommen, sie ist über den Ehemann mitversichert. Auf sein Einkommen kann der Arbeitnehmer ab 2004 einen Abschlag von 4347 Euro für seine Frau und 3648 Euro pro Kind geltend machen, insgesamt also 11.643 Euro. Die zwei Prozent Eigenleistung auf die restlichen 18.357 Euro machen damit 367,14 Euro.
„Um ihre Belastung so gering wie möglich zu halten, sollten Patienten alle Zuzah-lungsquittungen, zum Beispiel von Ärzten und Apotheken, gut aufheben“, rät die AOK. Wer seine Obergrenze erreicht hat, bekommt von der Krankenkasse eine Befreiungskarte und muss für den Rest des Jahres nichts mehr zuzahlen. Quelle:AOK Niedersachsen
Freitag, November 07, 2003
Donnerstag, November 06, 2003
Firmen nutzen unlautere Methoden
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) warnt vor den unlauteren Methoden einiger Firmen. Der Handel mit persönlichen Daten sei zuweilen lukrativ. Da verwundere es nicht, wenn "schwarze Schafe" sich das Vertrauen in die Stellung der BfA-Mitarbeiter zunutze machten, um an sensible Daten zu gelangen.
Nach Auskunft der BfA häufen sich in diesen Tagen die Anrufe von besorgten Versicherten und Rentnern, die unbedarft einem vermeintlichen Anrufer von der BfA Auskunft über ihre Nachbarn gegeben hatten.
Die BfA weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eigene Mitarbeiter oder von ihr beauftragte Personen handelt. Ihre Mitarbeiter würden sich niemals an die Nachbarn eines ihrer Versicherten oder Rentner wenden. Das verstoße eindeutig gegen den Datenschutz.
Die Anrufer hätten beispielsweise nach der genauen Anschrift, den familiären Verhältnissen und näheren Angaben zum Arbeitgeber gefragt.
Die BfA kann nur immer wieder ihren Versicherten und Rentnern raten, wachsam zu sein. Es ist nie verkehrt, wenn man misstrauisch ist.
Wer einen näheren Hinweis auf die Täter hat, sollte sich an die BfA wenden. Ein Anruf in Berlin (unter der Rufnummer 030/86 51) oder in einer der vielen Auskunfts- und Beratungsstellen hilft vielleicht, den Tätern auf die Spur zu kommen. Quelle:BfA
Nach Auskunft der BfA häufen sich in diesen Tagen die Anrufe von besorgten Versicherten und Rentnern, die unbedarft einem vermeintlichen Anrufer von der BfA Auskunft über ihre Nachbarn gegeben hatten.
Die BfA weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eigene Mitarbeiter oder von ihr beauftragte Personen handelt. Ihre Mitarbeiter würden sich niemals an die Nachbarn eines ihrer Versicherten oder Rentner wenden. Das verstoße eindeutig gegen den Datenschutz.
Die Anrufer hätten beispielsweise nach der genauen Anschrift, den familiären Verhältnissen und näheren Angaben zum Arbeitgeber gefragt.
Die BfA kann nur immer wieder ihren Versicherten und Rentnern raten, wachsam zu sein. Es ist nie verkehrt, wenn man misstrauisch ist.
Wer einen näheren Hinweis auf die Täter hat, sollte sich an die BfA wenden. Ein Anruf in Berlin (unter der Rufnummer 030/86 51) oder in einer der vielen Auskunfts- und Beratungsstellen hilft vielleicht, den Tätern auf die Spur zu kommen. Quelle:BfA
Montag, November 03, 2003
Lebensversicherung: Die Auszahlung soll steuerfrei bleiben!
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) kritisiert die Eckwerte für den Entwurf des Alterseinkünftegesetzes. Danach würde das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen abgeschafft: also kein Sonderausgabenabzug mehr, keine Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit. Als wenn das nicht schon genug wäre, sollen die Prämien aus dem Nettoeinkommen bestritten und der Ertrag voll versteuert werden.
„Wenn sich die nachgelagerte Besteuerung durchsetzt, können die Versicherten ihre private Altersvorsorge nicht mehr exakt kalkulieren“, warnt Ulrich Zander, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK). „Die Bürger wissen dann nicht, wie viel ihnen der Fiskus bei der Auszahlung Jahrzehnte später abziehen wird“, so Zander weiter. „Im Klartext: Die nachgelagerte Besteuerung liefert die Altersvorsorge der Willkür der bei Fälligkeit gerade herrschenden politischen Konstellation aus.“
Das Vorhaben der Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen betrifft 20 Millionen Bundesbürger und ihre Familien: 70 Prozent der deutschen Arbeitnehmerhaushalte ergänzen ihre Rente durch eine Lebensversicherung. Sie benötigen nicht nur Rentenzahlungen, sondern auch eine Absicherung ihrer Angehörigen und eine Kapitalreserve fürs Alter. Für Selbständige ist die Lebensversicherung vielfach die einzige Altersvorsorge. Die Beiträge dafür werden seit 100 Jahren steuerlich begünstigt, aber dieser Sonderausgabenabzug soll nun wegfallen. Zudem müssen die Prämien aus dem Nettoeinkommen gezahlt werden: Angesichts der Besteuerung bei der Auszahlung eine glatte Doppelbesteuerung!
Die vorliegenden Eckwerte für den Entwurf eines Alterseinkünftegesetzes, die das Bundesfinanzministerium nach Vorschlägen der Rürup-Kommission erarbeitet hat, sind völlig praxisfremd. Denn sie drängen die bewährte private Lebensversicherung aus dem Markt. „Damit bevormundet die Regierung die Bürger in ihrer Wahl der Altersvorsorge“, empört sich der Versicherungskaufmann. „Darüber hinaus unterschätzen die Politiker die Funktion der Lebensversicherung als Kapitalsammelbecken“, konstatiert Zander, „So fließen daraus erhebliche Mittel in den Wohnungsbau.“
Wenn die Vielfalt der geförderten Altersvorsorgeinstrumente eingeschränkt wird, weicht die Regierung von ihrem mit der Riester-Rente beschrittenen Weg ab, die private Eigenvorsorge zu stärken. „Wir fordern die Politiker daher eindringlich auf, von den Plänen zur Besteuerung der Lebensversicherung abzurücken“, fordert Zander. Sein BVK-Tipp für die Bürger: „Sichern Sie sich jetzt noch die Vorteile und schließen Sie spätestens im nächsten Jahr eine Lebensversicherung ab. Denn sollte der Protest keinen Erfolg haben, gelten die Steuerprivilegien nicht mehr für Neuverträge ab dem 1. Januar 2005.“
Quelle:Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.
„Wenn sich die nachgelagerte Besteuerung durchsetzt, können die Versicherten ihre private Altersvorsorge nicht mehr exakt kalkulieren“, warnt Ulrich Zander, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK). „Die Bürger wissen dann nicht, wie viel ihnen der Fiskus bei der Auszahlung Jahrzehnte später abziehen wird“, so Zander weiter. „Im Klartext: Die nachgelagerte Besteuerung liefert die Altersvorsorge der Willkür der bei Fälligkeit gerade herrschenden politischen Konstellation aus.“
Das Vorhaben der Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen betrifft 20 Millionen Bundesbürger und ihre Familien: 70 Prozent der deutschen Arbeitnehmerhaushalte ergänzen ihre Rente durch eine Lebensversicherung. Sie benötigen nicht nur Rentenzahlungen, sondern auch eine Absicherung ihrer Angehörigen und eine Kapitalreserve fürs Alter. Für Selbständige ist die Lebensversicherung vielfach die einzige Altersvorsorge. Die Beiträge dafür werden seit 100 Jahren steuerlich begünstigt, aber dieser Sonderausgabenabzug soll nun wegfallen. Zudem müssen die Prämien aus dem Nettoeinkommen gezahlt werden: Angesichts der Besteuerung bei der Auszahlung eine glatte Doppelbesteuerung!
Die vorliegenden Eckwerte für den Entwurf eines Alterseinkünftegesetzes, die das Bundesfinanzministerium nach Vorschlägen der Rürup-Kommission erarbeitet hat, sind völlig praxisfremd. Denn sie drängen die bewährte private Lebensversicherung aus dem Markt. „Damit bevormundet die Regierung die Bürger in ihrer Wahl der Altersvorsorge“, empört sich der Versicherungskaufmann. „Darüber hinaus unterschätzen die Politiker die Funktion der Lebensversicherung als Kapitalsammelbecken“, konstatiert Zander, „So fließen daraus erhebliche Mittel in den Wohnungsbau.“
Wenn die Vielfalt der geförderten Altersvorsorgeinstrumente eingeschränkt wird, weicht die Regierung von ihrem mit der Riester-Rente beschrittenen Weg ab, die private Eigenvorsorge zu stärken. „Wir fordern die Politiker daher eindringlich auf, von den Plänen zur Besteuerung der Lebensversicherung abzurücken“, fordert Zander. Sein BVK-Tipp für die Bürger: „Sichern Sie sich jetzt noch die Vorteile und schließen Sie spätestens im nächsten Jahr eine Lebensversicherung ab. Denn sollte der Protest keinen Erfolg haben, gelten die Steuerprivilegien nicht mehr für Neuverträge ab dem 1. Januar 2005.“
Quelle:Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V.