Montag, Oktober 27, 2003

Sterbegeld: Eigenvorsorge wird Pflicht!

Im Zuge der Gesundheitsreform hat der Bundestag am 26.09.2003 das sogenannte GKV-Modernisierungsgesetz beschlossen, dem der Bundesrat am 17.10.2003 zugestimmt hat. Wiederum werden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) drastisch gestrichen!

Damit ist nun auch amtlich:

Ab 1. Januar 2004 gibt es kein Sterbegeld mehr für Mitglieder der GKV!

In der Begründung zum vorgenannten Gesetz heißt es: "Bestimmte Leistungen werden in die Eigenverantwortlichkeit der Versicherten übertragen." Sterbegeld muss "künftig von den Versicherten selbst finanziert werden".

Die Uelzener hilft, die so entstehende Lücke zu schließen. Wir sind einer von nur wenigen Anbietern in Deutschland, die eine spezielle Sterbegeldversicherung anbieten:

• ohne Gesundheitsprüfung
• zu günstigen Beiträgen
• gerade auch für ältere Personen
• mit frei wählbaren Sterbegeldern zwischen 2.500 € und 16.000 €

Bedenken Sie bitte: Der Tod eines Familienmitglieds ist nicht bloß ein Trauerfall, er bedeutet häufig eine große finanzielle Belastung. Eine würdige Bestattung kostet heute oft mehr als 5.000 €, ja sogar über 10.000 €; denn neben den reinen Bestattungskosten für Grabstelle, Sarg und Blumengestecke fallen auch Gebühren an, und für Anzeigen, Trauerkleidung, eine angemessene Feier usw. entstehen weitere Kosten. Darum ist es so wichtig, spezielle Vorsorge für den Todesfall zu treffen!

Sprechen Sie uns an! Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, entweder

direkt unter Telefon (05 81) 80 70 - 392 oder über unseren Teleservice, Telefon (05 81) 80 70 - 0.

Übrigens: Bei einem Versicherungsbeginn noch in 2003 gilt auch für die Sterbegeldversicherung
die höhere garantierte Verzinsung von 3,25 % - und zwar für die gesamte Laufzeit!
Pressemitteilung der Uelzener Versicherungen vom 27.10.2003
End Pressemitteilung


Weitere Infos unter Beerdigungsversicherung