Mittwoch, Oktober 01, 2003

Vorschläge der Herzog-Kommission sind eine weitere interessante Diskussionsgrundlage

Der Bericht der Herzog-Kommission enthält nach Einschätzung des Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Dr. Herbert Rische, vielfältige Anregungen zur Bewältigung der anstehenden Probleme in der Alterssicherung. Er ist insoweit eine interessante Diskussionsgrundlage für die langfristige Weiterentwicklung der Rentenversicherung. "Mit den Vorschlägen der Herzog-Kommission haben nach den Vorschlägen der Rürup-Kommission die Experten ihre Arbeit gemacht. Die Analysen liegen auf dem Tisch. Mögliche Lösungswege sind aufgezeichnet. Jetzt müssen die politisch Verantwortlichen handeln." meinte hierzu Rische. Er hält es aber für notwendig, dass die Auswirkungen der Vorschläge auf die betroffenen Beitragszahler und Leistungsempfänger noch genauer analysiert und transparent gemacht würden. Dabei sind auch die Auswirkungen der Kommissionsvorschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen, die für die Rentnerinnen und Rentner unter Umständen mit erheblichen zusätzlichen Belastungen verbunden wären.

Rische begrüßte es, dass der Bericht Vorschläge zu einer grundlegenden Abkehr vom Prinzip der lohn- und beitragsbezogenen Rente verwirft und stattdessen eine Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen für Erfolg versprechend hält und vorschlägt. Bemerkenswert sei auch, dass es zwischen den Vorschlägen der Herzog-Kommission und dem jüngst von der Rürup-Kommission vorgelegten Bericht viele Parallelen gebe. "Damit wäre ein Konsens zwischen Regierung und Opposition möglich, was aus Sicht der BfA sehr zu begrüßen wäre." meint er hierzu.

Bei den von der Herzog-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen sieht die BfA aber zum Teil noch deutlichen Diskussions- und Konkretisierungsbedarf; insbesondere in folgenden Bereichen:

Im Mittelpunkt der Vorschläge steht die Ergänzung der Rentenanpassungsformel um einen "erweiterten Demographiefaktor", der ein deutliches Zurückbleiben der Rentendynamik hinter der Lohnentwicklung bewirkt. Grundsätzlich ist die damit verbundene Senkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Ansicht der BfA eine mögliche Maßnahme, mit der angesichts der absehbaren Alterung der Bevölkerung ein unakzeptabeler Beitragssatzanstieg vermieden werden kann. Anders als der Demographiefaktor der Rentenreform 1997 sieht der Vorschlag der Herzog-Kommission allerdings kein verlässliches Mindestniveau der gesetzlichen Rentenversicherung vor, an dem die Versicherten ihre Planungen zur Lebensstandardsicherung ausrichten können. Ein "nach unten offenes" Rentenniveau erscheint aus Sicht der BfA deshalb im Hinblick auf den notwendigen Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge kontraproduktiv und auch sozialpolitisch kaum akzeptabel.
Der Vorschlag der Herzog-Kommission, Versicherte mit 45 Versicherungsjahren sollten künftig ohne Rentenabschlag bis zu vier Jahre vorzeitig in Rente gehen können, läuft der Zielsetzung der Kommission, das faktische Rentenzugangsalter anzuheben, zuwider. Es dürfte auch schwer zu vermitteln sein, warum - als Aus-wirkung dieses Vorschlags - Versicherte mit mehr als 45 Versicherungsjahren eine höhere Rendite für ihre eingezahlten Beiträge erhalten sollen als Versicherte mit weniger Versicherungsjahren. Ein abschlagfreier Rentenzugang für Versicherte mit 45 Versicherungsjahren löst zudem eine - bereits kurzfristig wirksame - Erhöhung der Rentenausgaben aus und würde damit einen zusätzlichen Beitragssatzanstieg oder aber erhebliche Rentenminderungen bei Versicherten mit weniger als 45 Versicherungsjahren (d. h. insbesondere bei Frauen) erfordern.
Die vorgeschlagene deutliche Ausweitung der Leistungen für Zeiten der Kindererziehung schließlich mag zwar wünschenswert sein, es ist aber darauf hinzuweisen, dass eine solche Leistungsausweitung eine erhebliche zusätzliche Ausgabenbelastung für die Rentenversicherung nach sich ziehen würde. Die vorgeschlagene Gegenfinanzierung über Einschränkungen bei der Hinterbliebenenrente könnte diese Mehrausgaben allenfalls langfristig kompensieren, da Einschnitte in der Hinterbliebenenrente relativ langer Übergangsregelungen bedürfen. Kurz- und mittelfristig würden die von der Kommission empfohlenen Ausweitungen der Erziehungsleistungen daher erhebliche Beitragssatzsteigerungen erfordern.