Es kann nicht sein, dass Personen mit bestimmten Vorerkrankungen keine Versicherung finden, die bereit ist, das Berufsunfähigkeitsrisiko abzudecken.
„Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt“, erklärt Ulrich Zander, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK). Unverzichtbar ist sie für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind: Denn sie haben keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr.
Der Staat lässt Erwerbsunfähige im Stich.
Das bedeutet: Wer seinen erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, hat lediglich Anspruch auf eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Die reicht oft nicht mal aus, um die Miete zu zahlen. Erwerbsminderungsrente bekommt in voller Höhe (34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens), wer weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig ist. Sind jedoch noch drei bis sechs Stunden Beschäftigung möglich, wird nur die halbe Erwerbsminderungsrente bewilligt. Auch den Berufsschutz gibt es nicht mehr. Das heißt: Sind Sie als gelernter Bäcker an einer Mehlallergie erkrankt und somit in Ihrem Beruf erwerbsunfähig, erhalten Sie keine gesetzliche Rente, wenn Sie in der Lage sind, eine andere Beschäftigung auszuüben – zum Beispiel als Pförtner. Dass diese Tätig-keit deutlich geringer qualifiziert und bezahlt wird, spielt für den Gesetzgeber keine Rolle.
Die Versicherungen sollen auch Kunden mit Gesundheitsproblemen absichern!
Jeder vierte Deutsche muss seinen Job wegen Erkrankungen wie Rückenschmerzen, Krebs und zunehmend wegen psychischer Erkrankungen aufgeben. Umso wichtiger ist es, dieses Risiko rechtzeitig abzusichern. „Doch es kommt vor, dass eine Versicherung einen Kunden nach der Gesundheitsprüfung ablehnt“, empört sich BVK-Vizepräsident Ulrich Zander. Das betrifft vor allem Berufstätige mit Vorerkrankungen wie Rückenbeschwerden oder Allergien. Der BVK fordert: Es darf nicht sein, dass bestimmte Risiken nicht versichert werden. Sie können vielmehr mit höheren Prämien übernommen werden. Lehnt eine Gesellschaft einen Fall ab, müsse der Einfirmenvertreter die Berufsunfähigkeitsversicherung eines anderen Unternehmens vermitteln dürfen, so Ulrich Zander. Denn Versicherungskaufleute im BVK gehen auf den Bedarf ihrer Kunden ein und beraten lebensbegleitend.
Ansprechpartner:
Vizepräsident des BVK, Ulrich Zander Tel.: 0 56 51/ 55 15
Pressestelle des BVK, Hans-Dieter Schäfer Tel.: 02 28/ 2 28 05-16
Pressestelle des BVK, Maschamay Poßekel Tel.: 02 28/ 2 28 05-39