Krankheiten und Unfälle machen im Urlaub keine "Ferien". Für solche Fälle ist der Auslandskrankenschein ein wertvoller Reisegefährte.
Ab sofort ist das Dokument bequem von zu Hause aus über das Internet abrufbar. Dieser neue Service der AOK Niedersachsen ist kostenfrei. Am PC brauchen nur noch die persönlichen Daten eingetragen zu werden. Der vollständige Ausdruck ist mit der eigenen Unterschrift gültig für alle Länder der EU sowie die Türkei, Slowenien, Kroatien, Mazedonien, Tunesien und Ungarn. Hilfreiche Infos und Tipps für das Reiseland gibt es gratis dazu.
Die Online-Anforderung geht schnell und unkompliziert:
Unter der Adresse www.aok-niedersachsen.de einfach das Menü "Formulare" anklicken und die Funktion "Auslandskrankenschein" mit dem jeweiligen Reiseland auswählen. Zur Identifizierung benötigt der Internet-Nutzer nur einige Daten, die auf der AOK-Chipkarte aufgedruckt sind.
Natürlich kann der Auslandskrankenschein auch weiterhin in jedem AOK-Servicezentrum abgeholt oder per Telefon und E-Mail angefordert werden.
Freitag, August 15, 2003
Donnerstag, August 14, 2003
Dienstag, August 12, 2003
Renteninformationen keineswegs irreführend
Wer in den letzten Monaten eine Renteninformation von seinem Rentenversicherungsträger erhalten hat, fühlt sich durch die heutigen Schlagzeilen verunsichert. "Irreführend" werden die Renteninformationen in der Presse genannt. "Dies trifft nicht zu", so der Präsident der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Dr. Herbert Rische. "Sicher, aus heutiger Sicht erscheinen Rentenanpassungen von 1,5 oder gar 3,5 Prozent hoch, doch die maßgeblichen offiziellen Quellen, z.B. der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung, sprechen von diesen Werten für die Zukunft."
Der Versand der Renteninformationen befinde sich noch immer in der Pilotphase. Der Verband der Rentenversicherungsträger (VDR) führt derzeit Versichertenbefragungen durch, um diese neue Information noch kundenfreundlicher zu machen, so die BfA.
Rische sieht für die bereits 8 Millionen versandten Renteninformationen keinen Änderungsbedarf. "Sie sollen den Versicherten einen Richtwert an die Hand geben, damit sie selbst entscheiden können, inwieweit sie neben der gesetzlichen Rente noch privat vorsorgen wollen. Die Berechnungsgrundlagen werden sich dabei im Laufe der Jahre immer wieder verändern. Nicht nur die Prognosen für die künftigen Rentenanpassungen, sondern auch die gesetzlichen Grundlagen für die Rentenberechnung selbst werden sich vermutlich ändern. Aus diesem Grund erhalten die Versicherten die Renteninformation in Zukunft jährlich. Quelle:BfA
TiP: Direktversicherungen
Der Versand der Renteninformationen befinde sich noch immer in der Pilotphase. Der Verband der Rentenversicherungsträger (VDR) führt derzeit Versichertenbefragungen durch, um diese neue Information noch kundenfreundlicher zu machen, so die BfA.
Rische sieht für die bereits 8 Millionen versandten Renteninformationen keinen Änderungsbedarf. "Sie sollen den Versicherten einen Richtwert an die Hand geben, damit sie selbst entscheiden können, inwieweit sie neben der gesetzlichen Rente noch privat vorsorgen wollen. Die Berechnungsgrundlagen werden sich dabei im Laufe der Jahre immer wieder verändern. Nicht nur die Prognosen für die künftigen Rentenanpassungen, sondern auch die gesetzlichen Grundlagen für die Rentenberechnung selbst werden sich vermutlich ändern. Aus diesem Grund erhalten die Versicherten die Renteninformation in Zukunft jährlich. Quelle:BfA
TiP: Direktversicherungen
Thönnes: Renteninformationen sind nicht "unvollständig"
„Die Renteninformation ist nicht unvollständig. Sie basiert auf den im Versicherungskonto gespeicherten Daten.“ Mit diesen Worten weist der Parlamentarische Staatssekretär im Bundessozialministerium, Franz Thönnes, den Artikel in der heutigen Ausgabe des Tagesspiegel zurück.
Die Erstellung der Renteninformation befindet sich seit Juni 2002 in einer Pilotphase. Ab dem Jahr 2004 erhalten alle Versicherten ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation. Diese bietet Versicherten die Möglichkeit, frühzeitig noch ungeklärte Zeiten oder Lücken im Versicherungslauf durch Nachweise zu beseitigen.
Die Renteninformation enthält Aussagen über die bisher erworbenen Rentenanwartschaften, Angaben über die Höhe einer Rente im Falle der Erwerbsminderung und auch eine Hochrechnung über die künftige Altersrente.
Den Hochrechnungen liegen drei Varianten zugrunde: ohne Anpassung, mit Anpassung von 1,5 und 3,5 Prozent. Diese Annahmen decken sich mit wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstituten und der Europäischen Kommission, die bislang von einem langfristigen Anstieg der Nominallöhne in Deutschland von 2 bis 4 % ausgehen. Zwischen der Bundesregierung und den Trägern der Rentenversicherung bestand von Anfang an Einigkeit darüber, dass neuere Entwicklungen, die Einfluss auf die Rentenanpassungen haben, in die Renteninformation einzustellen sind. Dabei geht es nicht um Korrekturen.
Im Übrigen enthält die Renteninformation bereits schon jetzt einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass bei der Entwicklung der Rentenanpassungen der zukünftige Kaufkraftverlust mit zu berücksichtigen ist. Im Hinblick darauf, dass die Renteninformation jährlich erteilt wird, erhalten die Versicherten eine verlässliche und ständig aktualisierte Aussage über ihre Rentenanwartschaften.
Quelle:Bund.de
Die Erstellung der Renteninformation befindet sich seit Juni 2002 in einer Pilotphase. Ab dem Jahr 2004 erhalten alle Versicherten ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation. Diese bietet Versicherten die Möglichkeit, frühzeitig noch ungeklärte Zeiten oder Lücken im Versicherungslauf durch Nachweise zu beseitigen.
Die Renteninformation enthält Aussagen über die bisher erworbenen Rentenanwartschaften, Angaben über die Höhe einer Rente im Falle der Erwerbsminderung und auch eine Hochrechnung über die künftige Altersrente.
Den Hochrechnungen liegen drei Varianten zugrunde: ohne Anpassung, mit Anpassung von 1,5 und 3,5 Prozent. Diese Annahmen decken sich mit wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstituten und der Europäischen Kommission, die bislang von einem langfristigen Anstieg der Nominallöhne in Deutschland von 2 bis 4 % ausgehen. Zwischen der Bundesregierung und den Trägern der Rentenversicherung bestand von Anfang an Einigkeit darüber, dass neuere Entwicklungen, die Einfluss auf die Rentenanpassungen haben, in die Renteninformation einzustellen sind. Dabei geht es nicht um Korrekturen.
Im Übrigen enthält die Renteninformation bereits schon jetzt einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass bei der Entwicklung der Rentenanpassungen der zukünftige Kaufkraftverlust mit zu berücksichtigen ist. Im Hinblick darauf, dass die Renteninformation jährlich erteilt wird, erhalten die Versicherten eine verlässliche und ständig aktualisierte Aussage über ihre Rentenanwartschaften.
Quelle:Bund.de