Aktion des VdK nicht zielführend
Nach Ansicht der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ist die zum 1. Juli 2003 vorgenommene Rentenanpassung rechtmäßig. Mit der Rentenanpassungsverordnung vom 4. Juni 2003 wurden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung in den neuen Bundesländern um 1,19 Prozent und in den alten Bundesländern um 1,04 Prozent erhöht.
Bei dieser Anpassung wirkt sich erstmals der neu eingefügte Altersvorsorgeanteil aus, der dazu führt, dass der Anpassungssatz für alle Rentnerinnen und Rentner um ca. 0,6 Anpassungspunkte geringer ausgefallen ist, als er ohne Änderung der Anpassungsformel ausgefallen wäre. Mit dem Altersvorsorgeanteil soll nach der Gesetzesbegründung die schrittweise Einführung der steuerlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge der aktiv Versicherten berücksichtigt werden.
Die BfA ist der Auffassung, dass die Rentenanpassungsmitteilungen nicht zu beanstanden sind und die Anpassungsverordnung richtig umgesetzt wurde. Es ist auch nicht erkennbar, inwieweit die Anpassungsverordnung gegen das bundesdeutsche Grundgesetz oder gegen Europarecht verstoßen sollte. Die Widersprüche dürften daher keine Aussicht auf Erfolg haben. Quelle:BfA