Scheidung: Was geschieht mit den Versicherungen?
Weihnachten, das Fest der Liebe? Häufig stört eher Zoff unterm Weihnachtsbaum das gesteigerte Bedürfnis nach Glück und Harmonie. So wird durchschnittlich jede dritte Scheidung nach den Festtagen eingereicht. Die SIGNAL IDUNA Gruppe rät daher, die Weihnachtstage einfach etwas entspannter angehen zu lassen. Dazu gehört, auch mal etwas liegen zu lassen, kleine Enttäuschungen oder Missgeschicke nicht über zu bewerten und sich Zeit für sich selbst zu nehmen.
Insgesamt rund 198.000 Paare traten nach Angaben des Statistischen Bundsamts im Jahr 2001 vor den Scheidungsrichter. Zwar verlaufen rund drei Viertel aller Scheidungen letztendlich einvernehmlich, doch ändert sich dann auch in Sachen Versicherungsschutz einiges. Hier einige der wichtigsten Punkte:
Gesetzliche Krankenversicherung
Nach der Scheidung kann sich ein nicht berufstätiger, bisher beitragsfrei mitversicherter Ehepartner innerhalb von drei Monaten um eine eigene, freiwillige Mitgliedschaft in einer Krankenkasse kümmern. Versäumt er diese Frist, muss er sich in der Regel privat versichern.
Lebensversicherung
Im Falle einer Scheidung wird eine Lebensversicherung als Teil der Zugewinngemeinschaft gewertet. Doch anstatt einer Kündigung der Policen, die beide Partner viel Geld und den Versicherungsschutz kostet, empfehlen Versicherungsexperten, andere Alternativen zu prüfen. So ist beispielsweise eine Möglichkeit der Güterausgleich: Der bestehende Wert der Versicherung wird gegen andere Werte, zum Beispiel Sparbuch oder Bausparvertrag, aufgerechnet und einer der beiden Ex-Partner übernimmt dann den Vertrag.
Hausratversicherung
Zieht bei einer Scheidung der Versicherungsnehmer aus der ehelichen Wohnung aus und bleibt der Partner dort zurück, so gelten als Versicherungsort die neue Wohnung des Versicherungsnehmers und die bisherige gemeinsame Wohnung. Dies gilt bis zur Änderung des Versicherungsvertrages, längstens aber bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Versicherungsnehmers folgenden Beitragsfälligkeit. Anschließend besteht nur noch für die neue Wohnung Versicherungsschutz.
Zieht der Partner aus, der nicht Versicherungsnehmer ist, so muss er für seine neue Wohnung selbst eine Versicherung abschließen.
Hier der Tipp der SIGNAL IDUNA: Auch wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt für beide Wohnungen Versicherungsschutz bestehen kann, sollte sich der „Nichtversicherungsnehmer“ umgehend um eine eigene Hausrat-Police bemühen. Zumeist vergisst ihn nämlich der ehemalige Partner, von Vertragsänderungen in Kenntnis zu setzen. Und das kann unter Umständen unangenehme Folgen haben.
Haftpflichtversicherung
Nach der Scheidung benötigt der bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner eine eigene Versicherung. Gemeinsame Kinder sind dann über beide Verträge haftpflichtversichert.
Quelle:http://www.signal-iduna.de/2611.htm